Kategorien: Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung zur Ortsbürgermeisterwahl in Niersbach
Für die anstehende Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Gemeinde Niersbach ist innerhalb der öffentlich bekanntgemachten Bewerbungsfrist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.
Die Wahl findet daher gemäß § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung nicht statt.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 62 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes.
Niersbach, den 02. August 2016
Elke Krumeich,
Wahlleiterin