Beseitigung von Hundekot im öffentlichen Bereich
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
der Gemeindeverwaltung Niersbach-Greverath wurde wiederholt mitgeteilt, dass diverse öffentliche Bereiche in der letzten Zeit wieder vermehrt als Hundeklo „missbraucht“ werden sollen.
Dies ist insbesondere für Anwohner und spielende Kinder unzumutbar; aber auch für die Bediensteten der Gemeinde, die die öffentlichen Flächen pflegen müssen, außerordentlich ärgerlich, denn niemand tritt gerne in einen „Hundehaufen“ oder beseitigt gerne den Kot fremder Hunde vor seiner Haustür.
Öffentliche Straßen und Anlagen sowie Grünstreifen u. ä. dürfen nicht durch Hundekot (auch nicht im weggeworfenen Kotbeutel) verunreinigt werden.
Lässt sich im „Notfall“ eine Verunreinigung nicht verhindern, so sind die Halter der Tiere verpflichtet, den Kot umgehend zu beseitigen und über die Restmülltonne zu entsorgen.
Wir appellieren daher an alle Hundehalter/innen, die „Haufen“ der eigenen Tiere mitzunehmen.
Abgesehen davon, dass es äußerst unangenehm ist, in Hundekot zu treten, sollte beachtet werden, dass dieser teilweise auch als gesundheitlich belastet angesehen wird.
Die Gemeindeverwaltung ersucht daher alle Hundehalter/innen sich der Pflicht zur Entsorgung anzunehmen und sie nicht der eigenen Bequemlichkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu opfern.
Vielen Dank