Baustellensperrung L 49 zwischen Niersbach und Greverath
Seit dem 15. August 2022 besteht die Vollsperrung des Streckenabschnitts der L 49 zwischen Niersbach und Greverath wegen des Straßenneubaus in diesem Bereich.
Eigene Feststellungen und bei mir eingegangene Beschwerden über Verkehrsteilnehmer, die die Absperrvorrichtungen missachten und den gesperrten Bereich trotzdem durchfahren zeigen jedoch, dass die Akzeptanz der Absperrung und der Respekt vor der verkehrspolizeilich angeordneten Maßnahme gegen Null tendieren.
Wer nicht durch den gesperrten Bereich fährt, aber die ausgewiesene Umleitungsstrecke über Gladbach / Bruch (K 37, L 50, K 42) nach Niersbach und umgekehrt auch nicht fahren will und den Weg durch den Wald zur Umfahrung der Baustellensperrung verbotener Weise benutzt, verhält sich ebenfalls verkehrswidrig und muss im Falle einer Polizeikontrolle im Rahmen der Verkehrsüberwachung in diesem
Bereich mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Dabei ist ein Verwarnungsgeld noch das geringere Übel. Viel teurer wird es für den Einzelnen, wenn es auf diesen o. a. verbotenen Strecken zu einem Verkehrsunfall oder zu Schäden am eigenen Fahrzeug kommt, weil in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung einen Leistungsausschluss sieht und nicht zahlt.
Daher appelliere ich ausdrücklich an alle betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen die ausgewiesene Umleitungsstrecke zu benutzen.