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Hinweis in Bezug auf die Fördermaßnahmen der Ortsgemeinde Niersbach

Die Gemeindeförderung wird nur bis zur Höhe der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Der Gemeinderat beschließt, die Förderung von Dorferneuerungs-/ und Energieeinsparmaßnahmen sowie die Förderung des Abbruches nichterhaltenswerter Bausubstanz aufgrund fehlender Haushaltsmittel einzustellen.


Bei der Haushaltsplanberatung für 2016 soll über die Fortführung oder Nichtfortführung des gemeindlichen Förderprogramms bzw. über die Modifizierung des Förderprogramms beraten und entschieden werden.