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Schneiden von Hecken und Sträuchern

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümer zum Beschnitt von Hecken und Sträuchern, die auf benachbarte Grundstücke überhängen oder überwachsen, verpflichtet sind. Bitte nehmen Sie entsprechende Pflegemaßnahmen auf Ihren Grundstücken vor.