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Wie wollen wir miteinander umgehen?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Niersbach und Greverath,

 

mit der Frage: „Wie wollen wir miteinander umgehen?“ wende ich mich mit diesen Zeilen an Euch.

 

Wiederholt werden Beschwerden an mich herangetragen, dass es zu unsachgerechten Ablagerungen von Grünabfällen (Gartenabfälle, Rasen-, Strauch- und Heckenschnitt), Erd- und Bauschuttablagerungen im Wald und anderen Stellen auf unserer Gemarkung gekommen ist. Diese Beschwerden sind berechtigt, da sie sich mit meinen eigenen Feststellungen decken.

 

Wer diese Abfälle nicht auf seinem eigenen Grundstück verwerten kann und nicht weiß wohin damit, kann sie an den entsprechenden Annahmestellen des A.R.T. abliefern, auch wenn dies für den Einzelnen unter Umständen mit Mehraufwand und Kosten verbunden ist.

 

Bequemer aber auch rücksichtslos und rechtswidrig ist es, mal kurz mit dem Zeug in den nahegelegenen Wald zu fahren, um es dort los zu werden.

 

Ähnlich verhält es sich mit den Klagen über Fehlverhalten von Hundehaltern, die die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde für sich mal kurz außer Kraft setzen, wenn sie z. B. den Leinenzwang ignorieren und ihre Hunde dort, wo es vorgeschrieben ist, nicht anleinen oder die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auf fremden Grundstücken und öffentlichen Flächen nicht selbst entfernen und in der eigenen Mülltonne entsorgen.

 

Es zeugt schon von einer ordentlichen Portion Respektlosigkeit, Unverantwortlichkeit, Frechheit, Dreistigkeit und in Einzelfällen auch Unverschämtheit wie einige wenige Mitmenschen sich gegenüber der Natur, ihren Mitbürgern und somit auch unserer Dorfgemeinschaft verhalten.

 

Scheinbar nehmen diese Mitbürger und Mitbürgerinnen, die ein solches Fehlverhalten an den Tag legen, an, sie hätten mit der Entrichtung ihrer Steuerzahlungen ein All-inclusive-Packet gebucht, welches beinhaltet, dass andere Mitbürger, die Gemeinde oder der Staat sich um ihre Hinterlassenschaften kümmern müssen.

 

Aber auch anderes Fehlverhalten wie z. B.  rücksichtsloses Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern durch nicht angepasste Geschwindigkeit in der Ortslage sorgt für wiederholte Beschwerden.

 

Wer bei dem Wust an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften den Über- bzw. Durchblick verloren hat, sollte sich einfach an die 10 Gebote halten, denn diese sind die Basis, an der sich die Urheber unserer Verfassung und Gesetzgebung orientiert haben.

 

Wer sich an den 10 Geboten orientiert und dementsprechend lebt, kann im Zweifelsfall eigentlich nichts verkehrt machen und verhält sich im zwischenmenschlichen Miteinander respekt- sowie rücksichtvoll und akzeptiert, dass seine Freiheit und eigenen Rechte dort begrenzt sind, wo sein Tun und Handeln die Freiheiten und Rechte anderer Mitmenschen verletzt.

 

Josef Weirich,  Ortsbürgermeister