Kategorien: Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung zur Ortsbürgermeisterwahl in Niersbach

Für die anstehende Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Gemeinde Niersbach ist innerhalb der öffentlich bekanntgemachten Bewerbungsfrist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.

Die Wahl findet daher gemäß § 53 Abs. 2 der Gemeindeordnung nicht statt.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 62 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes.

Niersbach, den 02. August 2016

Elke Krumeich,
Wahlleiterin