Kategorien: Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungdes Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Niersbach, Herr Stephan Becker, hat sein Amt zum 30. Juni 2016 niedergelegt. Daher ist nach § 53 Gemeinde- ordnung (GemO) eine Neuwahl durchzuführen.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde hat gem. § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) den Termin für die Neuwahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin auf

Sonntag, den 18. September 2016

festgesetzt.

Eine eventuell notwendige Stichwahl hat nach § 60 Abs. 3 KWG innerhalb von 21 Tagen nach der ersten Wahl stattzufinden. Für eine Stichwahl wurde deshalb

Sonntag, der 02.Oktober 2016

bestimmt.

Auf Grund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des/der Ortsbürgermeisters/Ortsbürgermeisterin auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 26.07.2016, bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Str. 14 – 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der Wahlleiterin, Frau Elke Krumeich, Töpferstraße 57, 54518 Niersbach oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, Büro 205, 54516 Wittlich eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 01. 08. 2016, 18.00 Uhr, ab.

IV.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sowie amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 205, erhältlich.
Sie können auch auf der Internetseite www.wahlen.rlp.de heruntergeladen werden.

Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen.

Niersbach, den 04. Juli 2016
Elke Krumeich, Wahlleiterin